Ein Handwerker arbeitet an einer Holzoberfläche,sie hält einen Pinsel in der Hand. Der Fokus liegt auf der Handbewegung und dem Werkzeug. Im Hintergrund sind weitere Arbeitsmaterialien sichtbar.
Person mit Schutzbrille und blauen Handschuhen arbeitet lächelnd mit einem Pinsel und einem Becher mit orangefarbener Flüssigkeit in einer Werkstatt.

Ausgleichsabgabe

Aufträge vergeben und sparen

Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an schwerbehinderten Menschen (5 Prozent) beschäftigen, müssen in Deutschland eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt entrichten.

Angenommen, Ihr Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeitende, dann müssten 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Ist dies nicht der Fall, ergibt sich eine Ausgleichsabgabe von 9.360 € pro Jahr (12 x 260 € pro Arbeitsplatz).

Gelebte Integration

Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben bei Einhaltung höchster Qualitätsanforderungen zu unterstützen, entwickeln die Fachkräfte in den Abteilungen immer wieder aufs Neue passgenaue Ideen. Diese reichen vom einfachen Zählbrett zum exakten Abzählen von Schrauben in Polybeutel bis zu verschiedensten Vorrichtungen, die von unserem hauseigenen Vorrichtungsbau umgesetzt werden.

Darüber hinaus investieren wir in komplexe Technik, um auch das Arbeiten an Maschinen für Menschen mit Behinderung durchführbar zu machen. So kann beispielsweise ein Beschäftigter mit einer starken Sehbehinderung in der Kabelkonfektionierung durch die Anschaffung eines Kamerasystems sowie eines großen Monitors in einen anspruchsvollen Arbeitsprozess integriert werden. Er ist in der Lage, trotz seiner Einschränkung hochwertige Arbeit zu leisten und die Ergebnisse selbst zu kontrollieren. Ein Beispiel für Investitionen, die aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden.

Beispielrechnung

Wenn Ihr Unternehmen z. B. reine Lohnmontagearbeiten im Wert von 10.000 € an proWerk vergibt, kann es 50 % der von proWerk erbrachten Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Die Beispielrechnung verdeutlicht den Vorteil für Ihr Unternehmen:

 

Auftragsvolumen10.000 €
Materialanteile0 €
Aufwandskosten1.600 €
Arbeitsleistung (AL)8.400 €
  
Zu zahlende Ausgleichsabgabe9.360 €
Anrechnungsbetrag (50 % der AL)4.200 €
Restliche Ausgleichsabgabe5.160 €
  
Vorteil für Ihr Unternehmen4.200 €
In einer Werkstatt arbeiten mehrere Personen an verschiedenen Maschinen. Einige sind mit Werkzeugen beschäftigt, während andere umhergehen.
Porträt von Kerstin-Ostermann mit lockigem, blondem Haar. Sie trägt eine beige Jacke über einem weißen Oberteil. Sie steht vor einer unscharfen, herbstlichen Kulisse. Die freundliche Ausstrahlung vermittelt Wärme und Offenheit.

Ihre Ansprechpartnerin

Kerstin Ostermann

+49 521 144-1580

vertrieb-prowerk(at)bethel.de
www.prowerk-bethel.de

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